Nach Ausscheiden eines Präsidenten, der mindestens elf Jahre ununterbrochen und ehrenamtlich den Verein führte, kann dieser zum Ehrenpräsidenten ernannt werden; das Mindestalter sollte jedoch 50 Jahre betragen. Die ist die höchste Ernennung der Gesellschaft.
Folgende Ehrenpräsidenten wurden bisher ernannt:
Auszeichnungsjahr | Name |
---|---|
1958/1959 | Epp, Alexander † |
1976/1977 | Danquard, Hermann † |
2008/2009 | Müller, Dieter |